I. Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel vom 17.09.2015 -
aus 0,63 EUR brutto seit dem 11.02.2015,
aus 0,39 EUR brutto seit dem 11.03.2015,
aus 0,66 EUR brutto seit dem 11.04.2015,
aus 0,80 EUR brutto seit dem 11.05.2015,
aus 0,90 EUR brutto seit dem 11.06.2015,
aus 1,00 EUR brutto seit dem 11.07.2015,
aus 1,15 EUR brutto seit dem 11.08.2015,
aus 0,55 EUR brutto seit dem 11.09.2015
aus 1,05 EUR brutto seit dem 11.10.2015
und aus 0,85 EUR brutto seit dem 11.11.2015
zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin bei einem Streitwert von 1.166,09 EUR in der 2. Instanz.
III. Die Revision wird für die Parteien zugelassen.
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