1. Der Körperschaftsteuerbescheid 2010 und der Gewerbesteuermessbescheid 2010, jeweils vom 15.9.2011, werden mit der Maßgabe geändert, dass bei der Ermittlung des Einkommens eine Hinzurechnung nach § 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV in Höhe von 2.994 EUR vorgenommen wird.
2. Die Berechnung der steuerlichen Auswirkungen wird dem Beklagten übertragen.
3. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Die Revision wird zugelassen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|