FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.07.2018
7 K 1131/18
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 -6; EStG § 22 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 23 Abs. 3 S. 1;
Fundstellen:
EFG 2018, 1707

Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung des Grundstücks als privates Veräußerungsgeschäft i.R.d. Festsetzung der Einkommensteuer

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2018 - Aktenzeichen 7 K 1131/18

DRsp Nr. 2018/14387

Berechnung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung des Grundstücks als privates Veräußerungsgeschäft i.R.d. Festsetzung der Einkommensteuer

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 -6; EStG § 22 Nr. 2; EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; EStG § 23 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Im Streit steht die steuerliche Behandlung eines Veräußerungsgewinns aus dem Verkauf der Immobilie ... allee xx in A im Rahmen der Einkommensteuerveranlagungen 2007 und 2008.

Veräußerer des Objekts war der Kläger (Kl), Käufer - mit einem Miteigentumsanteil von jeweils 1/2 - Eheleute [ ___ ].