Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 12.08.2021 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 14.01.2020 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
IV.Dieses und das in Ziffer I. genannte Urteil des Landgerichts Rottweil, soweit es aufrechterhalten wurde, sind vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
VI.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 4.000,00 € festgesetzt.
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