FG Düsseldorf - Urteil vom 27.04.2007
1 K 4898/04 BB
Normen:
BewG § 36 ; BewG § 37 Abs. 1 Satz 1 ; BewG § 38 ; BewG § 41 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1490

Berechnungsschema; Einheitswert; Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb; Zuschlag; Gesteigerte Ertragsfähigkeit; Überbestand; Wirtschaftsgebäude; Zugepachtete Flächen; Übliche Verhältnisse - Ergänzung des Berechnungsschemas für Einheitswerte in Land- und Forstwirtschaft bei sehr großen Speichern und Lagerhallen

FG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2007 - Aktenzeichen 1 K 4898/04 BB

DRsp Nr. 2007/10968

Berechnungsschema; Einheitswert; Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb; Zuschlag; Gesteigerte Ertragsfähigkeit; Überbestand; Wirtschaftsgebäude; Zugepachtete Flächen; Übliche Verhältnisse - Ergänzung des Berechnungsschemas für Einheitswerte in Land- und Forstwirtschaft bei sehr großen Speichern und Lagerhallen

1. Ein Überbestand an Wirtschaftsgebäuden im Verhältnis zu dem einem Betriebsinhaber gehörenden Grund und Boden, der bei der Einheitsbewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes einen Zuschlag für gesteigerte Ertragsfähigkeit rechtfertigt, kann nicht allein aufgrund der Größe von zugepachteten Flächen unterstellt werden. 2. Das durch den Ländererlass vom 10.7.1970 (BStBl I 1970, 906) vorgegebene Berechnungsschema zu § 41 BewG bestimmt, dass der geschätzte Anteil der Wirtschaftsgebäude am Vergleichswert der insgesamt bewirtschafteten Fläche dem Anteil der Wirtschaftsgebäude am Vergleichswert der eigenen Flächen gegenübergestellt wird. Dieses Schema kann nur dann zu einer zutreffenden Zuschlagsberechnung führen, wenn in tatsächlicher Hinsicht festgestellt ist, dass die Wirtschaftsgebäude für die Eigentumsfläche überdimensioniert und nur bei Einbeziehung der - in die Berechnung eingestellten - ertragsteigernden Zupachtflächen gegendüblich sind.

Normenkette:

BewG § 36 ; BewG § 37 Abs. 1 Satz 1 ;