FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.05.2008
5 K 78/06
Normen:
EStG § 55 Abs. 6 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1798

Berechnungsweg zur Ermittlung des Buchwertes der Milchquote

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.05.2008 - Aktenzeichen 5 K 78/06

DRsp Nr. 2008/12334

Berechnungsweg zur Ermittlung des Buchwertes der Milchquote

Werden Milchlieferrechte veräußert oder privatisiert, so ist der entsprechende Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn für jedes einzelne Flurstück unter Beachtung der Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 EStG zu berechnen.

Normenkette:

EStG § 55 Abs. 6 ;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten, wie der gemäß BMF-Schreiben vom 14. Januar 2003 (BStBl I 2003, 78, Rz. 8) zu erfolgen hat und ob im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Privatisierung von Milchquoten die Ermittlung des Überschusses bzw. Verlustes separat für eine partielle Milchquote, die dem Flurstück linear zugeteilt wird, vorzunehmen ist, um insoweit partiell die Verlustausschlussklausel des § 55 Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) anzuwenden (sog. flurstücksbezogene Anwendung der Verlustausschlussklausel).

Die Kläger wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Kläger bewirtschaftete einen landwirtschaftlichen Betrieb. Er ermittelte seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG.

Mit Vertrag vom 20. Dezember 1996 veräußerte er zum 01. Juli 1998 seine Hofstelle. Des Weiteren erklärte er am 01. Juli 1998 die Betriebsaufgabe und privatisierte die verbliebenen Wirtschaftsgüter, u. a. auch die Milchlieferrechte.