Die Kläger begehren die isolierte Aufhebung einer Einspruchsentscheidung und, hilfsweise, die Änderung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2002.
Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr zusammen veranlagt. Sie haben einen gemeinsamen, am 18.06.1971 geborenen Sohn. Der Sohn der Kläger beendete am 06.05.1996 seine Berufsausbildung (Fachhochschule).
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