FG München - Beschluss vom 30.09.2003
3 V 1263/03
Normen:
ZK Art. 220 Art. 221 Art. 236 ;

Berechtigtes Vertrauen in die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Zoll

FG München, Beschluss vom 30.09.2003 - Aktenzeichen 3 V 1263/03

DRsp Nr. 2004/16764

Berechtigtes Vertrauen in die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen; Aussetzung der Vollziehung in Sachen Zoll

1. Einsprüche, die nicht innerhalb der Einspruchsfrist, aber innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist eingelegt werden, sind als Antrag auf Erlass bzw. Erstattung gemäß Art. 236 ZK zu behandeln. 2. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Nacherhebung bestehen, wenn der gutgläubige Einführer auf die Richtigkeit von Warenverkehrsbescheinigungen vertraut hat, die die Ausfuhrzollbehörden für Neufahrzeuge, die in der EG bzw. Tschechischen Republik (vor dem Beitritt) hergestellt worden sind, ausgestellt haben und ihnen bekannt sein musste, dass sie die Richtigkeit der Warenverkehrsbescheinigung deswegen nicht bestätigen können, weil der Hersteller der Neufahrzeuge eine Mitwirkung ablehnt.

Normenkette:

ZK Art. 220 Art. 221 Art. 236 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Einspruchsverfahren, ob Abgabenbefreiung im Rahmen der Regelung für Rückwaren bzw. Präferenzwaren zu gewähren ist und ob Abgaben nacherhoben werden dürfen.