FG München - Beschluss vom 08.03.2022
7 V 2634/21
Normen:
KStG § 8 Abs. 1;

Berechtigung der Behörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei Gaststättenbetrieb

FG München, Beschluss vom 08.03.2022 - Aktenzeichen 7 V 2634/21

DRsp Nr. 2022/6456

Berechtigung der Behörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlage bei Gaststättenbetrieb

Stichwort: Wiegen die formellen Fehler der Kassenbuchführung besonders schwer, ist das Finanzamt zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt. Es bestehen keine Bedenken gegen eine Schätzung unter Anwendung eines Rohaufschlagsatzes (hier von 225 bei einem Gastronomiebetrieb), der in der unteren Bandbreite des Rahmens laut Richtsatzsammlung (186 bis 400) liegt.

Tenor

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

2.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig sind im Hauptsacheverfahren die Rechtmäßigkeit vorgenommener Hinzuschätzungen aus dem Gaststättenbetrieb und deren Behandlung als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA).