Der Antrag wird abgelehnt.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig sind im Hauptsacheverfahren die Rechtmäßigkeit vorgenommener Hinzuschätzungen aus dem Gaststättenbetrieb und deren Behandlung als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA).
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