Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Beschwerdewert wird auf € 539,51 festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um die Berechtigung der Zusatzgebühr für "besonders umfangreiche Beweisaufnahmen" gemäß VV- RVG Nr.
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