I.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Bescheid mit der Festsetzung einer negativen Umsatzsteuer für den Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen durfte.
Die T GmbH (Gemeinschuldnerin) war als Generalauftragnehmerin für Neubau und Sanierung von Gebäuden tätig. Aus ihren für 2005 eingereichten Umsatzsteuer-Voranmeldungen ergab sich eine als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer von 1 052,61 EUR. Mit Beschluss vom 29. Juni 2006 eröffnete das Amtsgericht D --Insolvenzgericht-- das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gemeinschuldnerin und bestellte die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) zur Insolvenzverwalterin.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|