Die Klägerinnen sind Schwestern, die sich jeweils gegen einen gegen sie einzeln erlassenen Erbschaftsteuerbescheid wenden. Die Beteiligten streiten nicht über die materielle Richtigkeit der Besteuerung, sondern ob die beiden Bescheide rechtzeitig erlassen worden sind.
In den streitgegenständlichen Bescheiden wird jeweils das Vermächtnis besteuert, das jede der Klägerinnen von dem gemeinsamen Vater (V) (erst) nach dem Ableben der gemeinsame Mutter (M) erhalten hat.
I.
1. V war Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG).
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