Dem Klägervertreter (=Antragsteller) wird gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 FGO gestattet, an der mündlichen Verhandlung am 14. Juli 2022 per Video-Schaltung teilzunehmen und sich dabei in den eigenen Kanzleiräumen/eigenen Räumen aufzuhalten sowie dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen.
2.Dem Antragsteller wird aufgegeben an der Video-Schaltung mit einer geeigneten, leistungsfähigen audiovisuellen Ausstattung und Verbindung teilzunehmen
3.Die Teilnahme ist ferner nur unter der Auflage gestattet, dass der Antragsteller dem Gericht die Überwachung des Geschehens im Raum seiner Teilnahme jederzeit zur Ausübung der Sitzungsleitung ermöglichen muss. Ferner ist die Teilnahme nur ihm gestattet. Für weitere Teilnehmer ist vorab eine Gestattung durch das Gericht einzuholen. Der Antragsteller hat in seinem Raum für einen ungestörten Sitzungsverlauf zu sorgen.
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