BFH - Urteil vom 17.06.2010
VI R 18/08
Normen:
BergPG § 1 Abs. 1; BergPG § 1 Abs. 2; BergPG § 3 Abs. 1 S. 5; BergPG § 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 09.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 4223/05

Bergmannsprämie für Arbeitnehmer eines Bergbauunternehmens ohne Einbeziehung in die bergbehördliche Aufsicht

BFH, Urteil vom 17.06.2010 - Aktenzeichen VI R 18/08

DRsp Nr. 2010/15218

Bergmannsprämie für Arbeitnehmer eines Bergbauunternehmens ohne Einbeziehung in die bergbehördliche Aufsicht

Auch ein Arbeitnehmer, der bei einem nicht der bergbehördlichen Aufsicht unterstehenden Unternehmen angestellt ist, kann Arbeitnehmer des Bergbaus i.S. des § 1 Abs. 1 BergPG sein und Anspruch auf die Bergmannsprämie haben.

Normenkette:

BergPG § 1 Abs. 1; BergPG § 1 Abs. 2; BergPG § 3 Abs. 1 S. 5; BergPG § 6 Abs. 1;

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) Anspruch auf die Bergmannsprämie hat.

1. 2.