BFH vom 14.02.1995
IX R 101/93

Berichtigung des Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit

BFH, vom 14.02.1995 - Aktenzeichen IX R 101/93

DRsp Nr. 1997/8422

Berichtigung des Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit

Eine Berichtigung des Steuerbescheids nach § 129 AO kommt nicht in Betracht, wenn das Finanzamt zur Feststellung der Unrichtigkeit auf die Akten der Vorjahre zurückgreifen muß.

Für die Praxis:

Nach dieser Entscheidung darf eine erklärungsgemäß aber zu Unrecht angesetzte AfA nicht nach § 129 AO rückgängig gemacht werden.