FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 02.11.2022
7 K 7045/20
Normen:
FGO § 107;

Berichtigung eines Senatsurteils zur nachvollziehbaren Zeugenaussage zur Zustellung eines Steuerbescheids per Post

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.11.2022 - Aktenzeichen 7 K 7045/20

DRsp Nr. 2022/17823

Berichtigung eines Senatsurteils zur nachvollziehbaren Zeugenaussage zur Zustellung eines Steuerbescheids per Post

Tenor

Das Senatsurteil vom 24.08.2022 - 7 K 7045/20 wird dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 12 unter II. 1. a cc (4) lautet: "... Es erscheint jedoch nachvollziehbar, dass der Zeuge J... Zugriff auf Dienst- und Tourenpläne hat, aus denen er ersehen konnte, dass die Zeugin am 18.06.2018 und 19.06.2018 Post an der Wohnanschrift der Klägerin zugestellt hat. ...".

Normenkette:

FGO § 107;

Gründe

Die Berichtigung erfolgt nach § 107 Finanzgerichtsordnung - FGO -. Die Beteiligten haben im Rahmen ihrer Anhörung keine Einwendungen erhoben.