Das Urteil des Senats vom 31.08.2023 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 13 (zweiter Absatz im Großdruck, Zeilen 6 und 7) die Angabe der "Darlehensforderungen der G- B.V. und die Zinseinnahmen der G- B.V." durch die Angabe der "Darlehensforderungen der F- B.V. und die Zinseinnahmen der F- B.V." sowie auf Seite 14 (dritter Absatz im Großdruck, Zeilen 8 und 9) die Angabe "Zinserträgen der G1- B.V." durch die Angabe "Zinserträgen der F- B.V." ersetzt werden.
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