I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) berechtigt ist, die Zinsfestsetzung zur Einkommensteuer 1995 wegen einer offenbaren Unrichtigkeit gemäß § 129 Abgabenordnung (AO) zu Ungunsten des Antragstellers zu berichtigen.
Der im Jahr 1949 geborene Antragsteller ist Betriebswirt. Er betreibt in ... O ... eine Wirtschafts- und Finanzberatung.
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