Berliner Testament: Verzicht der Schlusserben auf Geltendmachung der Pflichtteile gegenüber überlebendem Ehegatten gegen mit dessen Tod fälliger Abfindung
BFH, Urteil vom 27.06.2007 - Aktenzeichen II R 30/05
DRsp Nr. 2007/14761
Berliner Testament: Verzicht der Schlusserben auf Geltendmachung der Pflichtteile gegenüber überlebendem Ehegatten gegen mit dessen Tod fälliger Abfindung
»Haben Eheleute ihre Kinder im Wege eines Berliner Testaments zu Schlusserben eingesetzt und vereinbaren diese mit dem überlebenden Ehegatten, jeweils gegen Zahlung einer erst mit dessen Tod fälligen Abfindung auf die Geltendmachung der Pflichtteile nach dem erstverstorbenen Ehegatten zu verzichten, können die Kinder beim Tod des überlebenden Ehegatten keine Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1ErbStG aus dieser Vereinbarung abziehen. Die Abfindungsverpflichtungen stellten für den überlebenden Ehegatten keine wirtschaftliche Belastung dar.«