FG Köln - Urteil vom 28.04.2022
15 K 1914/19
Normen:
AO § 162 Abs. 1 S. 2;

Berücksichtigen aller Umstände bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (hier: Umsatzsteuer)

FG Köln, Urteil vom 28.04.2022 - Aktenzeichen 15 K 1914/19

DRsp Nr. 2024/498

Berücksichtigen aller Umstände bei einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (hier: Umsatzsteuer)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

AO § 162 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage der Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden.

Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft (KG). Beteiligt an der Klägerin ist die H GmbH als Komplementärin und Herr A als Kommanditist.

Die Klägerin wurde mit Gesellschaftsvertrag vom gegründet. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Vertrag (Vertragsakten des Beklagten) Bezug genommen.

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