FG Düsseldorf - Urteil vom 01.07.2020
7 K 2991/19 E
Normen:
EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 3; DBA-NL Art. 13 Abs. 6;
Fundstellen:
DStRE 2020, 1480
IStR 2020, 593

Berücksichtigen der Anschaffungskosten bei Veräußerung von Anteilen nach Zuzug aus den Niederlanden i.R.d. Festsetzung der Einkommensteuer; Bestehen der Gefahr einer Doppelbesteuerung

FG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2020 - Aktenzeichen 7 K 2991/19 E

DRsp Nr. 2020/10255

Berücksichtigen der Anschaffungskosten bei Veräußerung von Anteilen nach Zuzug aus den Niederlanden i.R.d. Festsetzung der Einkommensteuer; Bestehen der Gefahr einer Doppelbesteuerung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 1 S. 1; EStG § 17 Abs. 2 S. 3; DBA-NL Art. 13 Abs. 6;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Anschaffungskosten bei Veräußerung von Anteilen i.S. des § 17 des Einkommensteuergesetzes - EStG - nach Zuzug aus den Niederlanden.

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer verlangte Eheleute. Der Kläger ist niederländischer Staatsbürger und gründete im Jahr 1998 eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in den Niederlanden - die A Management B.V. ("B.V.") - mit einem Stammkapital von 18.000 EUR, deren Alleingesellschafter er war. Zu diesem Zeitpunkt lebte der Kläger in den Niederlanden. Im Jahr 2006 verzog der Kläger nach Deutschland und lebt seitdem dort. Mit Vertrag vom 4.5.2016 veräußerte der Kläger seine Beteiligung an der B.V. zu einem Veräußerungserlös von 1.419.956 EUR.