Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bayreuth vom 06.12.2023, Az.
A.
In ihrem Antrag auf Einleitung eines Beschlussverfahrens vom 31.03.2023 beantragte die Arbeitgeberin den Ausschluss des Beteiligten zu 3 aus dem Betriebsrat. Dieser war zum Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens Betriebsratsvorsitzender.
Mit Schriftsatz vom 20.11.2023 nahm die Antragstellerin den Antrag zurück. Das Arbeitsgericht Bayreuth setzte den Gegenstandswert für das Verfahren mit Beschluss vom 06.12.2023 auf 10.000,- € fest.
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