FG Düsseldorf - Urteil vom 07.07.2021
15 K 611/20 U,F
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4;

Berücksichtigen des Grundsatzes der Kostendeckelung bei dem Ansatz der Privatnutzung des Pkw

FG Düsseldorf, Urteil vom 07.07.2021 - Aktenzeichen 15 K 611/20 U,F

DRsp Nr. 2023/12621

Berücksichtigen des Grundsatzes der Kostendeckelung bei dem Ansatz der Privatnutzung des Pkw

Tenor

Die Bescheide zur Umsatzsteuer 2007 bis 2009 und Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2007 bis 2009 vom 14.05.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.02.2020 werden dahin geändert, dass bei dem Ansatz der Privatnutzung des PKW Sonata der Grundsatz der Kostendeckelung berücksichtigt wird und dass in 2009 weitere Aufwendungen des Klägers für Fremdarbeiten des S. von ... EUR netto (... EUR brutto) in Abzug gebracht werden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Berechnung der Steuer wird auf den Beklagten übertragen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4;

Gründe

Im Verlauf des Klageverfahrens 15 K 1558/16 U, F wegen Umsatzsteuer 2007 bis 2009 und Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2007 bis 2009 hatte der Kläger erstmals die Buchführung und sodann auch weitere Rechnungsbelege nachgereicht (zuvor lagen nur Steuererklärung mit Gewinnermittlung vor).

Im Rahmen der dortigen mündlichen Verhandlung vom 02.10.2018 wurde etwa zu Protokoll genommen: