Die Bescheide zur Umsatzsteuer 2007 bis 2009 und Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2007 bis 2009 vom 14.05.2019 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.02.2020 werden dahin geändert, dass bei dem Ansatz der Privatnutzung des PKW Sonata der Grundsatz der Kostendeckelung berücksichtigt wird und dass in 2009 weitere Aufwendungen des Klägers für Fremdarbeiten des S. von ... EUR netto (... EUR brutto) in Abzug gebracht werden.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Steuer wird auf den Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/4 und der Beklagte zu 1/4.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Verlauf des Klageverfahrens
Im Rahmen der dortigen mündlichen Verhandlung vom 02.10.2018 wurde etwa zu Protokoll genommen:
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