Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Streitjahr 2016 darüber, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) zum Erlass eines Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen verpflichtet ist und ob die Voraussetzungen für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages vorgelegen haben.
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