Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 4. September 2018
a)im Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Angeklagte der Steuerhinterziehung in 14 Fällen und der versuchten Steuerhinterziehung schuldig ist,
b)im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
2.Im Übrigen wird die Revision als unbegründet verworfen.
3.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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