Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Beteiligten streiten im Wesentlichen darüber, ob im Jahr 2003 eine auf § 1 AStG gestützte Neutralisierung einer im Rahmen dieses Klageverfahrens und bislang 2005 zugerechnete Teilwertabschreibung auf grenzüberschreitende Darlehen durchgeführt werden darf.
Die Klägerin ist im Handelsregister eingetragen, gehört seit 1995 zum Konzern der A-AG aus B-Stadt, Österreich, und hat ihren Sitz in C-Stadt, Deutschland. Sie ist auf dem Gebiet der Fertigung von...
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