Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Verluste, die die Klägerin aus der geschäftlichen Betätigung einer Betriebsstätte in U-Stadt (Großbritannien) für das Jahr 2011 erklärt hat, im Wege des negativen Progressionsvorbehalts bei der Besteuerung der inländischen Einkünfte der Klägerin zu berücksichtigen sind.
Die Beigeladene zu 1. erzielte im Veranlagungszeitraum 2011 steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung ihrer Anteile an der C GmbH & Co. KG und der D GmbH & Co. KG in Höhe von ... € bzw. ... € (TEA 15.3.1 Bl. 3 ff.). Die Beigeladene zu 2. ist die Tochter der Beigeladenen zu 1. Die Beigeladenen sind ausschließlich im Inland ansässig.
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