FG Münster - Urteil vom 14.06.2022
2 K 1552/19 E
Normen:
EStG § 17 Abs. 4 S. 1;

Berücksichtigen von weiteren nachträglichen Anschaffungskosten gewinnmindernd bei der Ermittlung des Auflösungsverlustes im Zusammenhang mit den Aktienkaufverträgen und Übertragungsverträgen

FG Münster, Urteil vom 14.06.2022 - Aktenzeichen 2 K 1552/19 E

DRsp Nr. 2022/10423

Berücksichtigen von weiteren nachträglichen Anschaffungskosten gewinnmindernd bei der Ermittlung des Auflösungsverlustes im Zusammenhang mit den Aktienkaufverträgen und Übertragungsverträgen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EStG § 17 Abs. 4 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über das Vorliegen von nachträglichen Anschaffungskosten im Rahmen eines Auflösungsverlust i.S.d. § 17 Abs. 1, 4 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Streitjahres 2015 (EStG) sowie in dessen Zusammenhang um das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauches i.S.d. § 42 Abgabenordnung (AO) im Einkommensteuerbescheid 2015.