Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über das Vorliegen von nachträglichen Anschaffungskosten im Rahmen eines Auflösungsverlust i.S.d. § 17 Abs. 1, 4 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Streitjahres 2015 (EStG) sowie in dessen Zusammenhang um das Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauches i.S.d. § 42 Abgabenordnung (AO) im Einkommensteuerbescheid 2015.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|