Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Streitig ist, ob Zahlungen des Klägers an seinen Vater als dauernde Last oder als Leibrente zu berücksichtigen sind.
Die Kläger wurden in den Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte u.a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Optiker.
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