FG München - Beschluss vom 31.05.2016
7 V 3044/15
Normen:
DBA-Spanien Art. 23 Abs. 1a; EStG § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Berücksichtigung ausländischer und im Ausland nicht mehr nutzbarer Betriebstättenverluste bei im Inland aufgrund DBA von der Besteuerung freigestellten Einkünften

FG München, Beschluss vom 31.05.2016 - Aktenzeichen 7 V 3044/15

DRsp Nr. 2016/12072

Berücksichtigung ausländischer und im Ausland nicht mehr nutzbarer Betriebstättenverluste bei im Inland aufgrund DBA von der Besteuerung freigestellten Einkünften

Die BFH-Rechtsprechung zur Berücksichtigung ausländischer und im Ausland nicht mehr nutzbarer (finaler) Betriebstättenverluste ist durch die neue EuGHRechtsprechung überholt, wenn die Einkünfte im Inland aufgrund DBA von der Besteuerung freigestellt sind.

Tenor

1.

Der Antrag wird abgelehnt.

2.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

DBA-Spanien Art. 23 Abs. 1a; EStG § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Gründe

I.