I.
Mit notariellem Kaufvertrag vom 03.05.2002 - URNr. ..., Notar F. - erwarben der Antragsteller sowie D., handelnd in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), von Frau K. das Eigentum an dem im Grundbuch von B. eingetragenen Grundstücks B. Der Kaufpreis betrug 660.000,- EUR. In § 5 wurde festgehalten, dass dem Käufer sämtliche Mietverträge bekannt sind. Im Grundbuch eingetragen wurden am 03.03.2003 der Antragsteller sowie Herr D. "als BGB -Gesellschafter".
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