Die Klägerin ist Mutter ihrer im September 1979 geborenen Tochter A., die im Jahr 1999 die Schulausbildung beendete. Seit Juli 1999 war sie beim Arbeitsamt als noch nicht vermittelte Bewerberin für eine berufliche Ausbildungsstelle gemeldet. Zum August 1999 nahm sie eine Aushilfstätigkeit bei der X.. Warenhandelsgesellschaft auf. Im November 2000 begann sie ein Fernstudium für den Lehrgang Werbung und Verkauf bei der Fernakademie L..
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