Die Beschwerde der Klägervertreter vom 27.05.2023 gegen die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Landgerichts Braunschweig vom 20.12.2022 wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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