I.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) begehrt mit ihrer Beschwerde die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung und zur Fortbildung des Rechts. Das Urteil des Finanzgerichts (FG) verletze den Gleichbehandlungsgrundsatz. Außerdem rügt die Klägerin die "Verletzung formellen Rechts". Zur Begründung ihrer Nichtzulassungsbeschwerde trägt sie im Wesentlichen vor:
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