Die Erinnerung des Rechtsanwalts ... A. gegen den Festsetzungsbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 09. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
II.Das Verfahren ist gebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I.
Rechtsanwalt A. wurde dem Angeklagten S. als Pflichtverteidiger beigeordnet. Die Hauptverhandlung ist mit nicht rechtskräftigem Urteil abgeschlossen.
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