Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.
Die Kläger sind Ehegatten, die in allen Streitjahren zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielt als angestellter Geschäftsführer und Personalscout Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seit 2010 erzielt er außerdem Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage im eigenen Haus.
Die Klägerin erzielte bis 2009 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und ab 2009 Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit einem medizintechnischen Handel. Mit Kaufvertrag vom 02.02.2009 kaufte sie die Firma M, einen medizintechnischen Handel e.K., zum Preis von 130.000 EUR. Den Gewinn ermittelt sie hier durch Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Ab 2009 erzielte die Klägerin Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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