Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der die Verfahrenskostenhilfe versagende Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Frankfurt am Main vom 08.06.2018 i. F. d. Nichtabhilfebeschlusses vom 27.06.2018 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Dem Antragsgegner wird für den ersten Rechtszug Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A in Stadt1 bewilligt.
Auf die Verfahrenskosten sind Raten in Höhe von 27 € monatlich zu leisten, die jeweils am Ersten eines Kalendermonats, erstmals im September 2018, zur Zahlung fällig sind.
I.
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