FG Hamburg, vom 15.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 155/09
Berücksichtigung des in eine Wertaufholungsrücklage eingestellten Betrages beim Übergang zur Besteuerung nach der Tonnage
BFH, Urteil vom 15.05.2014 - Aktenzeichen IV R 60/10
DRsp Nr. 2014/13080
Berücksichtigung des in eine Wertaufholungsrücklage eingestellten Betrages beim Übergang zur Besteuerung nach der Tonnage
Bei der Ermittlung des nach § 5a Abs. 4EStG festzustellenden Unterschiedsbetrags beim Übergang zur Besteuerung nach der Tonnage ist der in eine Wertaufholungsrücklage eingestellte Betrag nicht zu berücksichtigen.