Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Verfahrenswertbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - L. ( ) vom 17. Juli 2017 abgeändert.
Der Verfahrenswert für das Verfahren wird auf insgesamt
93.894,00 €
festgesetzt.
Die gemäß §§
Der Verfahrenswert ist gemäß §
1.
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