Unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 26. November 2014 und Abänderung des Bescheides über Körperschaftsteuer 1996 und zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. §
die Körperschaftsteuer 1996 unter Minderung des Einkommens um 4.359.990,39 € (8.527.400 DM) - unter Korrektur der Gewerbesteuerrückstellung - festgesetzt;
das Einkommen und die Tarifbelastung entsprechend festgestellt;
der verbleibende Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.1996 entsprechend festgestellt.
Die Berechnung der geänderten Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Die Klägerin ist ein Unternehmen der A Gruppe. Unternehmensgegenstand der Klägerin ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an deutschen Unternehmen für Gesellschaften der A Gruppe. Alleinige Gesellschafterin der Klägerin ist die in ... ansässige AB.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|