Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Beklagte zu Recht eine steuerbilanzielle Wertaufholung auf eine Beteiligung berücksichtigt hat und ob 5 % der Wertaufholung auch das zu versteuernde Einkommen und den Gewerbeertrag erhöhen.
Die Klägerin ist eine 2005 gegründete GmbH, die im Handelsregister des Amtsgerichts A unter
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