Streitig ist die Berücksichtigung eines Darlehensverlusts und von Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in den Streitjahren 2008 und 2010 an verschiedenen Standorten Kanzleien betrieb; . In den Streitjahren gehörten ihr ... Gesellschafter an, u. a. Dr. A, der Beigeladene betreffend das Streitjahr 2008 und Kläger betreffend das Streitjahr 2010 - im Folgenden Dr. A--, B, Dr. C, D, dessen Beteiligung zwischen 2005 und Mitte 2009 ruhte, und bis 2005 E, ... Die Gewinnverteilung erfolgte nach Kostenstellen auf die Gesellschafter an den jeweiligen Standorten; Dr. A hielt insgesamt einen Stimmanteil von 37 % und einen Gewinnanteil von 84 % an der Kostenstelle F.
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