Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids.
Die Klägerin war seit März 1999 alleinige Geschäftsführerin der Firma "... Steuerberatungsgesellschaft mbH" (im Folgenden: GmbH), die sich mittlerweile in Liquidation befindet. Im Januar 2001 stellte die Deutsche Angestellten-Krankenkasse einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, den das Amtsgericht -Insolvenzgericht- mit Beschluss vom 8. März 2001 mangels Masse ablehnte.
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