FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.02.2009
1 K 2697/07
Normen:
AO § 34 Abs. 1; AO § 69; AO § 191 Abs. 1; BGB § 254;
Fundstellen:
EFG 2010, 286

Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Finanzamts bei einer Haftungsinanspruchnahme

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2009 - Aktenzeichen 1 K 2697/07

DRsp Nr. 2009/28797

Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Finanzamts bei einer Haftungsinanspruchnahme

Bei einer Haftungsinanspruchnahme nach §§ 69, 191 Abs. 1 AO kommt die Berücksichtigung eines etwaigen finanzbehördlichen Fehlverhaltens nur in den Fällen in Frage, in denen das finanz-behördliche Fehlverhalten ein solch erhebliches Ausmaß an-nimmt, dass demgegenüber das Verschulden des Haftungsschuldners nicht entscheidend ins Gewicht fällt.

Normenkette:

AO § 34 Abs. 1; AO § 69; AO § 191 Abs. 1; BGB § 254;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids.

Die Klägerin war seit März 1999 alleinige Geschäftsführerin der Firma "... Steuerberatungsgesellschaft mbH" (im Folgenden: GmbH), die sich mittlerweile in Liquidation befindet. Im Januar 2001 stellte die Deutsche Angestellten-Krankenkasse einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH, den das Amtsgericht -Insolvenzgericht- mit Beschluss vom 8. März 2001 mangels Masse ablehnte.