FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 28.05.2020
1 K 148/18
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; UmwStG § 4 Abs. 4; UmwStG § 4 Abs. 5; UmwStG § 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 2; UmwStG § 7;
Fundstellen:
BB 2021, 1776
BB 2021, 2540
DStRE 2021, 608

Berücksichtigung eines Übernahmeverlustes nach § 4 Abs. 6 S. 6, 2. Alt. UmwStG aus der Verschmelzung einer GmbH auf das Einzelunternehmen des Klägers; Möglichkeit einer teleologischen Reduktion und Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 6 S. 6, 2. Alt. UmwStG

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.05.2020 - Aktenzeichen 1 K 148/18

DRsp Nr. 2020/16973

Berücksichtigung eines Übernahmeverlustes nach § 4 Abs. 6 S. 6, 2. Alt. UmwStG aus der Verschmelzung einer GmbH auf das Einzelunternehmen des Klägers; Möglichkeit einer teleologischen Reduktion und Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 6 S. 6, 2. Alt. UmwStG

1. § 4 Abs. 4 Satz 6, 2. Alt. UmwStG bezieht sich auf sämtliche Anteile, die an der Übernahmeergebnisermittlung i.S.d. § 4 Abs. 4 und 5 KStG teilnehmen.2. § 4 Abs. 4 Satz 6, 2. Alt. UmwStG erfasst auch Erwerbsvorgänge, die im Zeitraum zwischen dem steuerlichen Übertragungsstichtag und dem Abschluss des Verschmelzungsvertrages erfolgen.3. Zur Möglichkeit einer teleologischen Reduktion und zur Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 4 Satz 6, 2. Alt. UmwStG.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1; UmwStG § 4 Abs. 4; UmwStG § 4 Abs. 5; UmwStG § 4 Abs. 6 S. 6 Alt. 2; UmwStG § 7;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht gem. § 4 Abs. 6 Satz 6, 2. Alt. UmwStG in der für das Streitjahr maßgeblichen Fassung (UmwStG) einen Übernahmeverlust nicht berücksichtigt hat, der aus der Verschmelzung der A GmbH auf das Einzelunternehmen des Klägers resultiert.