Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob 1. die Veräußerung von Aktien zu einem Verlust geführt hat und ob 2. Zinsen für ein Darlehen bei der Gewerbesteuer als Dauerschuldzinsen dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen sind.
Die Gesellschaftsverhältnisse der beteiligten Firmen stellen sich wie folgt dar:
Am … 1998 wurde eine offene Handelsgesellschaft (oHG) mit Sitz in L. gegründet. An dieser waren mit einem Festkapital von jeweils 500.000 DM beteiligt die Firma C-GmbH (später umfirmiert in H. B. GmbH, abgekürzt HB) und D-GmbH E (später umfirmiert in H. S. GmbH, abgekürzt HS) offene Handelsgesellschaft.
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