Die Beteiligten streiten über die Frage, ob im Jahr 2002 erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten über die gesetzliche Regelung des §
Die Kläger sind Eheleute und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, die Klägerin arbeitete an ihrer Habilitation und erzielte negative Einkünfte aus der Tätigkeit als Rechtsanwältin.
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