Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 01.04.2021 -
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
J. .Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses vor dem Hintergrund zweier krankheitsbedingter Kündigungen.
Der Kläger, geboren am 17.01.1981, verheiratet und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet, ist seit dem 15.04.2008 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Luftsicherheitsassistent tätig. Bis Ende 2020 erhielt der Kläger EUR 2.937,60 brutto als Monatsentgelt, ab Januar 2021 EUR 3.041,00 brutto.
1. 2. 3.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|