FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 06.01.2017
2 K 2360/14
Normen:
EStG § 33 Abs. 1; EStG § 32a Abs. 1; GG Art. 1 Abs.1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2018, 788
EFG 2017, 579

Berücksichtigung von Aufwendungen für Besuche bei einem im Ausland lebenden minderjährigen Kind als außergewöhnliche Belastungen

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.01.2017 - Aktenzeichen 2 K 2360/14

DRsp Nr. 2017/3773

Berücksichtigung von Aufwendungen für Besuche bei einem im Ausland lebenden minderjährigen Kind als außergewöhnliche Belastungen

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

Normenkette:

EStG § 33 Abs. 1; EStG § 32a Abs. 1; GG Art. 1 Abs.1; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob Aufwendungen für Besuche bei einem im Ausland lebenden minderjährigen Kind als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger, der als Soldat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt, war in der Vergangenheit an unterschiedlichen Standorten tätig. Aus diesem Grund zogen die Kläger mit ihrer Familie mehrfach um. Bis zum Jahr 2008 lebten sie in B; anschließend zogen sie nach S um. Von 2010 bis April 2013 lebten sie in H/Frankreich. Danach erfolgte ein Umzug nach D. Eines der Kinder der Kläger, die im September 1996 geborene Tochter S, blieb im Streitjahr 2013 zur Vermeidung eines neuerlichen Schulwechsels in S/Frankreich wohnhaft.