Berücksichtigung von Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit; Berücksichtigung einer Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 25 v. H. der Betriebseinnahmen bei den Einkünften des Klägers aus selbständiger Arbeit als Beiratsmitglied einer Bank; Berücksichtigung von Kosten für den Abbruch eines Gebäudes als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften der Kläger aus einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. von
FG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2021 - Aktenzeichen 10 K 3253/17 E
DRsp Nr. 2021/3358
Berücksichtigung von Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit; Berücksichtigung einer Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 25 v. H. der Betriebseinnahmen bei den Einkünften des Klägers aus selbständiger Arbeit als Beiratsmitglied einer Bank; Berücksichtigung von Kosten für den Abbruch eines Gebäudes als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften der Kläger aus einem privaten Veräußerungsgeschäft i. S. von
Tenor
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