FG Nürnberg - Urteil vom 24.06.2015
7 K 1356/14
Normen:
EStG § 35a Abs. 3 S. 1;

Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Zulegung an das öffentliche Straßennetz als Handwerkerleistungen

FG Nürnberg, Urteil vom 24.06.2015 - Aktenzeichen 7 K 1356/14

DRsp Nr. 2015/18312

Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Zulegung an das öffentliche Straßennetz als Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen für den Anschluss eines Haushalts an das öffentliche Versorgungsnetz durch Wasseranschlüsse, Abwasser, Elektrizität. aber auch durch eine Zulegung an das öffentliche Straßennetz, sind als für die Haushaltsführung notwendige Leistungen der Daseinsvorsorge vollumfänglich, d. h. auch soweit sie im öffentlichen Raum vorgenommen werden, als Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 S. 1 EStG berücksichtigungsfähig.

Normenkette:

EStG § 35a Abs. 3 S. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob und in welchem Umfang die auf das öffentliche Straßenland vor dem Grundstück des Klägers entfallenden Aufwendungen für den Ausbau der Gemeindestraße durch die zuständige Verwaltungsgemeinschaft als Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 S. 1 EStG in der im Streitjahr geltenden Fassung zu berücksichtigen sind.